AGB´s / Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Trockenbau, Möbelmontagen und Holz- & Bautenschutzleistungen (Einzelkaufmann)
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Trockenbau, Möbelmontagen sowie Holz- und Bautenschutz.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, erforderliche Nebenleistungen (z. B. Schutzmaßnahmen, Entsorgung) gesondert zu berechnen, sofern dies im Angebot nicht enthalten war.
3. Leistungen und Ausführung
3.1 Trockenbauarbeiten
(1) Die Ausführung erfolgt gemäß den gültigen DIN-Normen und Herstellervorgaben.
(2) Untergrundprüfungen werden nach bestem Wissen durchgeführt; verdeckte Mängel des Bestands können erst während der Arbeiten erkannt werden und sind gesondert zu vergüten.
(3) Feuchtigkeit im Bauwerk, bauliche Veränderungen oder nicht eingehaltene Trocknungszeiten können zu Verzögerungen führen.
3.2 Möbelmontagen
(1) Es wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber vollständige, unbeschädigte und montagefähige Möbel zur Verfügung stellt.
(2) Fehlende oder beschädigte Bauteile werden dem Auftraggeber angezeigt; Wartezeiten oder Zusatzaufwand werden berechnet.
(3) Für Transportschäden oder Materialfehler haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese nicht durch ihn verursacht wurden.
3.3 Holz- und Bautenschutz
(1) Die Arbeiten erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik.
(2) Der Auftragnehmer führt keine Gutachterleistungen durch – eine umfassende Schadensanalyse oder Holzschutzdiagnose ist ggf. separat fachgutachterlich einzuholen.
(3) Garantien für den langfristigen Erfolg von Schutzmaßnahmen bestehen nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die vereinbarten Preise im Angebot bzw. Vertrag.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
(4) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich ist, Strom und ggf. Wasser bereitstehen und Baubereiche geräumt sind.
(2) Möbel oder Material müssen zu vereinbarten Zeiten vorhanden sein.
(3) Für Schäden durch unzureichende Baustellensicherung des Auftraggebers haftet dieser selbst.
6. Ausführungsfristen
(1) Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder baulicher Probleme verlängern die Frist entsprechend.
7. Abnahme
(1) Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine förmliche Abnahme.
(2) Eine Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.
(3) Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu melden.
8. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Erst danach bestehen weitergehende Ansprüche.
(3) Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Feuchtigkeit, Setzungsbewegungen oder unsachgemäße Fremdarbeiten wird keine Haftung übernommen.
(4) Beim Holz- und Bautenschutz kann der Erfolg aufgrund von Umgebungsbedingungen variieren; hierfür besteht nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
(3) Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
(4) Für Schäden an Möbeln, Bauteilen oder Elektronik, die auf Materialfehler oder fehlerhafte Anleitungen des Herstellers zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
10. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Einbau oder Verarbeitung erfolgen im Auftrag des Auftragnehmers.
11. Kündigung
(1) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, schuldet er die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
(2) Der Auftragnehmer kann kündigen, wenn der Auftraggeber notwendige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
12. Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragsabwicklung.
(2) Eine Übermittlung an Dritte erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.